Schulden-Lexikon — Fachbegriffe verständlich erklärt
Mahnbescheid? Kontopfändung? Vollstreckungstitel? Die Fachsprache rund um Schulden ist beängstigend — dabei lässt sich fast jeder Begriff in zwei Sätzen erklären. Dieses Lexikon wird kontinuierlich erweitert.
1 Begriff
- Abtretung§ 398, § 410 BGB
Übertragung einer Forderung auf einen Dritten.
Ein Gläubiger kann eine Forderung an einen Dritten abtreten (§ 398 BGB), typischerweise an ein Inkassobüro oder einen Factoring-Anbieter. Der neue Gläubiger tritt in die bestehenden Rechte ein. Wichtig: Du hast Anspruch auf eine schriftliche Abtretungserklärung (§ 410 BGB), bevor du an den neuen Gläubiger zahlst.
2 Begriffe
- Basiszinssatz§ 247 BGB
Referenzzins für Verzugszinsen nach § 247 BGB.
Wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 BGB (Basiszins + 5 oder 9 Prozentpunkte).
- BeratungshilfescheinBeratungshilfegesetz
Kostenuebernahme fuer Anwalt bei niedrigem Einkommen.
Wer Buergergeld bezieht oder unter dem Existenzminimum lebt, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit uebernimmt die Staatskasse den Anwalt fuer 15 EUR Eigenanteil — bis zur ersten Gerichtsverhandlung. Geregelt im Beratungshilfegesetz.
3 Begriffe
- Eidesstattliche Versicherung (EV / Vermögensauskunft)§ 802c ZPO
Pflicht-Offenlegung der Einkommens- und Vermögenslage.
Wenn eine Zwangsvollstreckung keinen Erfolg hatte, kann der Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen (§ 802c ZPO). Wer sie verweigert, riskiert einen Haftbefehl. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis — bleibt 3 Jahre sichtbar.
- Einrede der Verjährung§ 195, § 199 BGB
Anspruch ist durchsetzungs-gehindert, wenn man sie ausdrücklich erhebt.
Die meisten Forderungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB), gerechnet vom Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand und der Gläubiger Kenntnis hatte (§ 199 BGB). Die Verjährung läuft aber nicht automatisch — du musst sie aktiv einreden.
- Eidesstattliche Versicherung (Vermoegensauskunft)Paragraph 802c ZPO
Pflicht-Offenlegung der Einkommens- und Vermoegenslage.
Wenn eine Zwangsvollstreckung keinen Erfolg hatte, kann der Glaeubiger die Abgabe einer Vermoegensauskunft verlangen (Paragraph 802c ZPO). Wer sie verweigert, riskiert einen Haftbefehl. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis — bleibt 3 Jahre sichtbar.
3 Begriffe
- Forderung§ 241 BGB
Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner.
Juristischer Grundbegriff (§ 241 BGB): Das Recht, vom Schuldner eine Leistung (meistens Zahlung) zu verlangen. Forderungen können aus Verträgen, aus Delikten oder aus Gesetz entstehen.
- ForderungsabtretungParagraph 398, 410 BGB
Wechsel des Glaeubigers durch Vertrag.
Eine Forderung kann an einen Dritten abgetreten werden (Zession, Paragraph 398 BGB). Der neue Glaeubiger tritt in alle Rechte ein. Du hast Anspruch auf eine Abtretungserklaerung (Paragraph 410 BGB), bevor du an den neuen Glaeubiger zahlst. Inkasso-Unternehmen, die Forderungen kaufen, sind nach Zession der echte neue Glaeubiger.
- ForderungseinzugParagraph 10 RDG
Aussergerichtliche Eintreibung einer Forderung.
Sammelbegriff fuer Mahnung, Anschreiben, Telefon-Inkasso. Erlaubt nur registrierten Inkasso-Unternehmen (Paragraph 10 RDG) oder dem urspruenglichen Glaeubiger. Forderungseinzug ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit.
4 Begriffe
- Gerichtsvollzieher§ 754 ff. ZPO
Amtsperson für die Zwangsvollstreckung.
Vollstreckt Urteile und Vollstreckungsbescheide (§ 754 ff. ZPO). Darf pfändbares Bargeld sichern, Möbel pfänden (selten) und die Vermögensauskunft abnehmen. Der GV kommt auf schriftlichen Antrag — meist unangekündigt, aber rechtlich sind Benachrichtigungen zulässig.
- GoBDBMF-Schreiben 2019
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auf Datenträgern.
Vorgabe des Bundesfinanzministeriums für die revisionssichere Archivierung steuerrelevanter Dokumente (10 Jahre nach § 147 AO). Relevant für kleine Unternehmen und Selbstständige. Liberix bietet optional GoBD-konforme Langzeit-Archivierung.
- Geschaeftsgebuehr 1,3Nr. 2300 VV RVG
Standard-Anwaltsgebuehr fuer aussergerichtliche Taetigkeit.
Nach Nr. 2300 VV RVG. Inkasso-Unternehmen duerfen nach Paragraph 4 RDGEG hoechstens diesen Satz abrechnen. Hoehere Geschaeftsgebuehr (z.B. 1,5 oder 1,8) nur bei nachgewiesen umfangreicher oder schwieriger Bearbeitung. Hauptforderung bestimmt die Tabelle A.
- GlaeubigerversammlungParagraph 74 InsO
Versammlung aller Glaeubiger im Insolvenzverfahren.
Findet kurz nach Verfahrenseroeffnung statt (Paragraph 74 InsO). Glaeubiger entscheiden hier ueber Fortgang des Verfahrens, Wahl des Insolvenzverwalters, ggf. Insolvenzplan.
1 Begriff
- HauptforderungParagraph 488 BGB
Der urspruenglich offene Betrag, ohne Zinsen und Kosten.
Unterschieden von Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkassokosten, Anwaltskosten). Bei Verjaehrungspruefung zaehlt die Hauptforderung separat — Nebenforderungen koennen weiterlaufen, auch wenn die Hauptforderung verjaehrt ist.
3 Begriffe
- Inkasso§ 10 RDG, InkassoG
Dienstleistung zur außergerichtlichen Beitreibung von Forderungen.
Inkasso-Unternehmen benötigen eine Zulassung nach § 10 RDG und sind im Rechtsdienstleistungsregister geführt. Die Kostenerstattung ist per RVG und InkassoG begrenzt. Viele Inkasso-Briefe enthalten überhöhte Gebühren — im Zweifel prüfen lassen.
- Insolvenzverfahren (Privat-/Verbraucherinsolvenz)§ 287 InsO
Gerichtliches Entschuldungsverfahren für Privatpersonen.
Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase Restschuldbefreiung (§ 287 InsO). Voraussetzung: Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs. Zugangspreis: Gerichtskosten + Treuhändervergütung (Stundung möglich).
- InkassoverguetungParagraph 4 RDGEG
Was Inkasso-Unternehmen abrechnen duerfen.
Geregelt in Paragraph 4 RDGEG i.V.m. RVG. Maximal die 1,3-Geschaeftsgebuehr nach Tabelle A RVG. Plus Auslagenpauschale 20 EUR und ggf. Umsatzsteuer. Bei Hauptforderungen unter 50 EUR sind Inkassokosten oft gar nicht erstattungsfaehig.
1 Begriff
- Kontopfändung§ 829, § 850k ZPO
Zwangsvollstreckung gegen Bankguthaben.
Durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird das Bankguthaben gesperrt (§ 829 ZPO). Gegenmittel: Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO).
2 Begriffe
- Lohnpfändung§ 850c ZPO
Pfändung des pfändbaren Einkommens beim Arbeitgeber.
Der Gläubiger erwirkt beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der dem Arbeitgeber zugestellt wird. Der AG führt den pfändbaren Anteil direkt an den Gläubiger ab. Grundfreibetrag 2025/26: 1.559,99 € netto.
- LohnpfaendungParagraph 829, 850c ZPO
Pfaendung des Arbeitseinkommens beim Arbeitgeber.
Der Glaeubiger erwirkt einen Pfaendungs- und Ueberweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht. Der Arbeitgeber zieht den pfaendbaren Anteil direkt vom Brutto-Lohn ab und ueberweist an den Glaeubiger. Pfaendungsfreigrenzen nach Paragraph 850c ZPO bleiben geschuetzt.
3 Begriffe
- Mahnbescheid§ 692 ZPO
Formaler Gerichts-Vorgang zur Geltendmachung einer Forderung.
Wird auf Antrag des Gläubigers vom Mahngericht erlassen, ohne dass die Forderung inhaltlich geprüft wird. Reaktionsfrist: 14 Tage Widerspruch (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid.
- MahnbescheidParagraph 688 ZPO
Gerichtlicher Zahlungsbefehl ohne inhaltliche Pruefung.
Wird auf Antrag vom zustaendigen Amtsgericht erlassen (Paragraph 688 ff. ZPO). Das Gericht prueft nur die formale Antragstellung — nicht die Berechtigung der Forderung. Schuldner hat 14 Tage Zeit zum Widerspruch (Paragraph 692 ZPO). Ohne Widerspruch ergeht der Vollstreckungsbescheid.
- MahnstufenPraxis-Standard
Standardisierte Eskalation bei Zahlungsausfall.
1. Zahlungserinnerung (freundlich, keine Kosten). 2. Mahnung (mit Mahnkosten + Verzugszinsen). 3. Letzte Mahnung (Androhung Inkasso/Gericht). Mahnstufen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber etablierte Praxis.
1 Begriff
- Nachrang (im Insolvenzverfahren)§ 39 InsO
Zahlungsreihenfolge der Gläubiger.
In der Insolvenzmasse werden Forderungen nach gesetzlicher Reihenfolge bedient (§ 39 InsO). Zinsen und Kosten nach Verfahrenseröffnung sind nachrangige Forderungen und werden erst am Ende beglichen.
6 Begriffe
- Pfändungsfreigrenze§ 850c ZPO
Einkommen, das vor Pfändung geschützt ist.
Seit 01.07.2025: Grundfreibetrag 1.559,99 € netto für Alleinstehende. Erhöhung pro Unterhaltspflicht. Tabelle jährlich aktualisiert (§ 850c Abs. 4 ZPO).
- P-Konto§ 850k ZPO
Pfändungsschutzkonto.
Jede Bank ist verpflichtet, auf Antrag ein Girokonto binnen 4 Geschäftstagen in ein P-Konto umzuwandeln. Schützt den monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Kontopfändung.
- PfaendungsfreigrenzeParagraph 850c ZPO
Mindesteinkommen, das nicht gepfaendet werden darf.
Geregelt in Paragraph 850c ZPO + Pfaendungstabelle (alle 2 Jahre aktualisiert). 2026: Grundfreibetrag 1.500 EUR/Monat fuer Allein-stehende, hoeher bei Unterhaltspflichten. Pfaendbarer Anteil wird bei P-Konto durch Pfaendungsschutz gesichert.
- Pfaendungsschutzkonto (P-Konto)Paragraph 850k ZPO
Bankkonto mit gesetzlichem Pfaendungsschutz.
Jedes Girokonto kann auf P-Konto umgewandelt werden (Paragraph 850k ZPO). Bank schuetzt den Grundfreibetrag automatisch. Bei hoeheren Freibetraegen (Unterhaltspflichten, Sozialleistungen) Bescheinigung der Beratungsstelle vorlegen. Umstellung ist kostenfrei, Bank darf das nicht verweigern.
- PrivatinsolvenzParagraph 287 ff. InsO
Geordnetes Verfahren zur Restschuldbefreiung.
Drei-Phasen-Verfahren: 1) aussergerichtlicher Einigungsversuch (Beratungsstelle bescheinigt Scheitern), 2) gerichtliches Insolvenzverfahren, 3) drei Jahre Wohlverhaltensphase. Seit 2020 verkuerzt auf 3 Jahre (vorher 6). Restschuldbefreiung erlischt nicht bei vorsaetzlichen Straftaten oder Unterhalts-Verstoessen.
- PfaendungstabelleParagraph 850c IV ZPO
Gesetzliche Tabelle fuer pfaendungsfreies Einkommen.
Wird im Bundesanzeiger veroeffentlicht und alle 2 Jahre angepasst (Pfaendungsfreigrenzenbekanntmachung). Bestimmt fuer jedes Netto-Einkommen den unpfaendbaren Mindestbetrag, gestaffelt nach Unterhaltspflichten.
2 Begriffe
- Restschuldbefreiung§ 301 InsO
Befreiung von nicht beglichenen Schulden nach Insolvenzverfahren.
Nach ordnungsgemäßer 3-jähriger Wohlverhaltensphase werden alle noch offenen Forderungen erlassen (§ 301 InsO). Ausnahmen: vorsätzliche unerlaubte Handlungen, Unterhalt, Geldstrafen.
- RestschuldbefreiungParagraph 286, 302 InsO
Endgueltiger Schuldenerlass am Ende des Insolvenzverfahrens.
Wird nach erfolgreich abgeschlossener Wohlverhaltensphase (3 Jahre) vom Insolvenzgericht erteilt. Alle Forderungen aus der Zeit vor Insolvenzeroeffnung sind erlassen — auch die, die nicht angemeldet wurden. Ausnahmen: vorsaetzlich unerlaubte Handlung, Unterhaltsschulden bei Vorsatz, Steuerschulden aus Steuerhinterziehung.
4 Begriffe
- Schuldanerkenntnis§ 212 BGB
Ausdrückliche oder konkludente Bestätigung der Forderung.
Kann die Verjährung neu starten (§ 212 BGB) und zukünftige Einreden abschneiden. Selbst eine Ratenvereinbarung kann als deklaratorisches Schuldanerkenntnis gewertet werden.
- SCHUFA§ 35 BDSG
Wirtschaftsauskunftei (Kreditscoring).
Speichert Daten über Zahlungsverhalten. Negative Einträge (Mahnbescheid mit Widerspruch bleibt NICHT, Inkasso-Meldung ab ≈100 €, Vollstreckung) bleiben 3 Jahre nach Erledigung gespeichert (§ 35 BDSG + Code of Conduct).
- Schufa-Auskunft (Datenkopie Art. 15 DSGVO)Art. 15 DSGVO
Vollstaendiger Einblick in alle gespeicherten Daten.
Jede Person hat das Recht auf eine kostenlose Datenkopie pro Jahr (Art. 15 DSGVO) — vollstaendiger als die kommerzielle Bonitaetsauskunft (29,95 EUR). Online via meineSCHUFA.de oder per Brief. Bearbeitungszeit 4-6 Wochen. Notwendige Grundlage fuer Loeschungsantraege.
- StundungParagraph 271 BGB analog
Voruebergehender Aufschub der Faelligkeit.
Glaeubiger und Schuldner vereinbaren, dass die Forderung erst spaeter faellig wird. Hemmt nicht automatisch die Verjaehrung, hemmt aber Vollstreckung waehrend der vereinbarten Frist. Schriftliche Vereinbarung verlangen, idealerweise mit konkretem neuen Faelligkeits-Datum.
2 Begriffe
- Titel / Vollstreckungstitel§ 704 ZPO
Grundlage der Zwangsvollstreckung.
Verleiht dem Gläubiger das Recht, staatliche Zwangsmittel einzusetzen (§ 704 ZPO). Arten: Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielles Schuldanerkenntnis, gerichtlicher Vergleich. 30 Jahre vollstreckbar (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Treuhaender im InsolvenzverfahrenParagraph 287 III InsO
Verwalter des Schuldner-Vermoegens waehrend der Insolvenz.
Vom Insolvenzgericht eingesetzt (Paragraph 287 III InsO). Sammelt pfaendbare Beitraege ein, verteilt an Glaeubiger, ueberwacht Mitwirkungspflichten.
2 Begriffe
- Verjährung§ 195 BGB
Nach bestimmter Zeit nicht mehr durchsetzbar.
Regel: 3 Jahre, gerechnet vom Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstand und Kenntnis vorlag (§ 195, 199 BGB). Ausnahmen: Schadensersatz aus Verletzung des Lebens/Körpers (30 Jahre), titulierte Forderungen (30 Jahre).
- Vollstreckungsbescheid§ 700 ZPO
Automatisierter Gerichts-Titel nach Mahnverfahren.
Folgt dem Mahnbescheid, wenn der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Wirkt wie ein Urteil — ab Zustellung 2 Wochen Einspruchsfrist (§ 700 ZPO).
1 Begriff
- Wohlverhaltensphase§ 287b InsO
Zeit ab Insolvenzeröffnung bis zur Restschuldbefreiung.
Seit 01.10.2020: 3 Jahre. Pflichten: jede Einkommensverbesserung melden, pfändbarer Teil an Treuhänder abführen, Erwerbstätigkeit ausüben bzw. aktiv suchen.
2 Begriffe
- Zwangsvollstreckung§ 704 ff. ZPO
Staatliche Durchsetzung einer titulierten Forderung.
Erfasst Lohn, Konto, Mobiliar, Grundbesitz. Vollstrecker: Gerichtsvollzieher oder Amtsgericht (Drittschuldner-Pfändung). Voraussetzung: Titel + Klausel + Zustellung.
- ZwangshypothekParagraph 866 ZPO
Im Grundbuch eingetragene Pfaendung an Immobilien.
Vollstreckung in Grundbesitz erfolgt durch Eintragung einer Zwangshypothek (Paragraph 866 ZPO). Verkauft der Schuldner die Immobilie, wird der Glaeubiger aus dem Erloes vorrangig bedient.
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