P-Konto einrichten 2026 — in 24 Stunden geschützt
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dein Existenzminimum gegen Kontopfändung. Jede Bank in Deutschland muss dein Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln — innerhalb von 4 Geschäftstagen. Hier ist die komplette Anleitung.
1.559,99 € Grundfreibetrag / Monat
Das ist der Betrag, den du bei Kontopfändung garantiert behältst — ohne jede weitere Voraussetzung. Gültig bis 30. Juni 2026, dann Erhöhung durch BMJ-Bekanntmachung. Unterhaltspflichten und Sozialleistungen erhöhen diesen Betrag zusätzlich.
Wann brauchst du ein P-Konto?
Drohende Kontopfändung
Sobald du eine Mahnung oder einen Titel hast (Vollstreckungsbescheid, Urteil), kann jederzeit eine Pfändung kommen. Besser JETZT umwandeln, nicht erst reagieren.
Bereits gepfändet
Wenn die Bank dir die Verfügung über dein Konto gesperrt hat, hast du 4 Wochen Zeit, es in ein P-Konto umzuwandeln. Danach wird voll gepfändet.
Sozialleistungsbezug
Bürgergeld, Grundsicherung, Rente sind bereits unpfändbar — brauchen aber das P-Konto als Ausweis, sonst macht die Bank keinen Unterschied zwischen den Eingängen.
Prävention
Auch ohne aktuelle Bedrohung: Ein P-Konto kostet dich nichts und schützt gegen jede zukünftige Pfändung. Keine Nachteile im Alltag.
So richtest du ein P-Konto ein
- 1
Antrag bei deiner Bank
Schriftlich oder in der Filiale. Keine Gebühr (BGH-Urteil 2015), keine Schufa-Prüfung, keine Kreditwürdigkeit nötig. Die Bank muss binnen 4 Geschäftstagen umwandeln (§ 850k ZPO).
- 2
Bescheinigung der erhöhten Freibeträge
Wenn du Kinder hast, Sozialleistungen beziehst oder Unterhalt zahlst: Bescheinigung nach § 903 ZPO einreichen. Ausgestellt von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialamt, Schuldnerberater oder Anwalt — kostenlos.
- 3
Nur EIN P-Konto pro Person
Du darfst gesetzlich nur ein einziges P-Konto haben (§ 850k Abs. 8 ZPO). Mehrere wären unwirksam. Wenn du bei mehreren Banken Konten hast, musst du entscheiden bei welcher.
Wie erhöhe ich den Freibetrag?
Stand: 1.7.2025 – 30.6.2026. Die Beträge werden durch Bescheinigung nach § 903 ZPO aktiviert.
| Situation | Zusätzlich / Monat |
|---|---|
Grundfreibetrag (alleinstehend) § 899 ZPO | 1.559,99 € |
+ 1. Unterhaltsberechtigter (Kind, Ehepartner) § 902 ZPO | 587,06 € |
+ jeder weitere Unterhaltsberechtigte (bis zur 5.) § 902 ZPO | 326,91 € |
Kindergeld (für jedes Kind) § 902 ZPO | 255,00 € |
Einmalzahlungen (Steuerrückerstattung, Nachzahlung) Bescheinigung § 903 ZPO nötig | variabel |
Muster-Antrag zur Umwandlung
Kopiere den Text, ersetze die eckigen Klammern und schicke ihn an deine Bank (per Brief, Mail oder Online-Banking-Nachricht).
An [Bank-Name]
[Filiale / Online-Banking]
Betreff: Umwandlung meines Girokontos IBAN DE__ ____ ____ ____ ____ __
in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 850k Abs. 7 ZPO die Umwandlung meines oben
genannten Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Die Umwandlung soll — wie gesetzlich vorgeschrieben — innerhalb von
4 Geschäftstagen nach Eingang dieses Schreibens erfolgen (§ 850k Abs. 7
Satz 2 ZPO).
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich:
1. den Tag der Umwandlung,
2. den gültigen Grundfreibetrag (derzeit 1.559,99 EUR),
3. etwaige Gebühren (die es nach BGH-Urteil vom 13.11.2012 nicht geben darf).
Falls die Bank auf die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 903 ZPO
besteht, reiche ich diese selbstverständlich fristgerecht nach.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
[Datum]Häufige Fragen
Was kostet ein P-Konto?
Wie lange dauert die Umwandlung?
Kann die Bank den Antrag ablehnen?
Muss ich ein neues Konto eröffnen?
Ist Überweisung aus einem P-Konto normal möglich?
Kann ich das P-Konto auch wieder zurück-umwandeln?
Was ist der Unterschied zum Basiskonto?
Pfändung abwehren, bevor sie kommt
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