Pfändungsrechner 2026
Wie viel von deinem Einkommen ist bei einer Lohn- oder Kontopfändung geschützt? Unser Rechner basiert auf der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (Tabelle gültig vom 1.7.2025 bis 30.6.2026).
Dein pfändbarer Betrag
Alle Angaben sind anonym — wir speichern nichts. Die Berechnung läuft komplett im Browser.
Bereits bereinigt nach § 850e ZPO (ohne unpfändbare Zuschläge).
Ehepartner + nicht-selbstverdienende Kinder. Max. 5 Personen (§ 850c Abs. 1 Satz 2).
Naeherung nach offizieller Pfaendungstabelle. +-1 % Abweichung moeglich.
Was regelt § 850c ZPO?
§ 850c der Zivilprozessordnung schützt ein existenzsicherndes Minimum des Arbeitseinkommens vor der Pfändung. Die Tabelle gilt bundesweit und wird alle zwei Jahre vom Bundesjustizministerium angepasst (zuletzt zum 1. Juli 2025).
- Grundfreibetrag: 1.509,99 € pro Monat (alleinstehend, 0 Unterhaltspflichten)
- + 1. Unterhaltspflicht: 566,40 €/Monat (Ehepartner, Kind)
- + weitere: 315,40 €/Monat, bis zu 5 Personen
- Kappung bei: 4.610,00 €/Monat — alles darüber wird voll gepfändet
Kurz erklärt — der Reihe nach
- 1. Netto ermitteln. Arbeitgeber zieht Steuer, Sozialversicherung und etwaige Lohnsteuer-Freibeträge ab.
- 2. Bereinigungen (§ 850e ZPO). Bestimmte Zuschläge (Überstunden zur Hälfte, Sonntagszuschläge) werden vorher abgezogen — das erhöht den Freibetrag.
- 3. Unterhaltspflichten zählen. Ehepartner + nicht selbstverdienende Kinder, max. 5 Personen.
- 4. Tabelle anwenden. Die staatlichen Freigrenzen werden auf das Netto angerechnet. Darüber fließt der pfändbare Teil an den Gläubiger.
- 5. P-Konto einrichten. Ein Pfändungsschutz-Konto schützt den Freibetrag auch auf dem Bankkonto (§ 899 ZPO). Jede Bank muss es umwandeln.
Beispiel-Berechnungen
Typische Szenarien zur schnellen Orientierung. Alle Werte pro Monat.
| Netto | Unterhalt | Freibetrag | Pfändbar |
|---|---|---|---|
| 1.800,00 € | keine | 1.509,99 € | 203,00 € |
| 2.200,00 € | 1 Person | 2.076,39 € | 61,80 € |
| 2.600,00 € | 2 Personen | 2.391,79 € | 62,46 € |
| 3.000,00 € | 2 Personen | 2.391,79 € | 182,46 € |
| 3.500,00 € | 3 Personen | 2.707,19 € | 158,56 € |
| 4.500,00 € | keine | 1.509,99 € | 2.093,00 € |
Häufige Fragen zur Pfändung
Was passiert, wenn mein Netto niedriger als der Freibetrag ist?
Dann ist nichts pfändbar. Das gesamte Einkommen bleibt dir. Eine Pfändung läuft „leer" — der Gläubiger bekommt nichts. Liegt ein Titel vor, kann er warten und später erneut pfänden, falls dein Einkommen steigt.
Kann ich den Freibetrag erhöhen?
Ja, durch Antrag beim Vollstreckungsgericht nach § 850f ZPO bei besonderen Belastungen (Miete über Durchschnitt, Krankheitskosten, berufsbedingte Aufwendungen). Oder durch die Bescheinigung nach § 903 ZPO beim P-Konto bei Einmalzahlungen wie Erstattungen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohn- und Kontopfändung?
Lohnpfändung: Der Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger (§ 829 ZPO). Kontopfändung: Die Bank sperrt das Konto und gibt nur den Freibetrag frei, wenn es in ein P-Konto umgewandelt ist (§ 899 ZPO). Ohne P-Konto-Umwandlung droht die komplette Sperre.
Welche Einkünfte sind nicht pfändbar?
Nicht pfändbar sind u. a.: Kindergeld (beim Berechtigten), Blindengeld, Erziehungsgeld, 50 % der Überstundenvergütung, bestimmte Zuschläge. Siehe § 850a ZPO für die vollständige Liste.
Wann werden die Pfändungstabellen geändert?
Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO veröffentlicht das BMJ alle zwei Jahre zum 1. Juli eine neue Tabelle. Die aktuelle Tabelle gilt vom 1.7.2025 bis einschließlich 30.6.2026. Wir aktualisieren diese Seite automatisch mit der neuen Version.
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Hilfe bei akuter Pfändung: Schuldnerberatung ist kostenlos und hat Rechtsanspruch. Eine P-Konto-Umwandlung schützt das Existenzminimum auch auf dem Konto.